AGB
1. Infos zur Kursanmeldung
Ihre Anmeldung sollte grundsätzlich schriftlich erfolgen.Die Anmeldung verpflichtet zur Zahlung des vollen Kurshonorars. Die Kursgebühr ist auch bei Nichterscheinen des Angemeldeten fällig.
2. Wie läuft das mit den Clubs?
Das Clubsystem: Was zählt dazu ... Casinos, Videoclipdancing, Kindertanz, Zumba,Jugendtanzclub und Contestteams.
Im Rahmen des Clubsystems findet pro Jahr 36x Unterricht statt. In den Schulferien und an Feiertagen Nordrhein Westfalens findet kein Unterricht
statt.
3. Wie und wann muß ich bezahlen?
Das Honorar ist zu Beginn jeden Monats fällig. Als Zahlungsformen akzeptieren wir nur Überweisungsaufträge und das Lastschriftverfahren. Unsere
Preise verstehen sich incl.19% MWSt. und GEMA. Im Rahmen des Clubsystems (siehe 2.) gilt ausschließlich das Lastschriftverfahren. Bei
Nichteinlösung einer Lastschrift gehen die Rücklastschriftgebühren der Banken (3,-€ je Bank) zu Lasten des Verursachers. Für Barzahlung und
Überweisung im Clubsystem berechnen wir eine Bearbeitungsgebühr von 2,- € pro Monat. Sollte ein Kurs aus zwingenden Gründen abgebrochen
werden, kann der Teilnehmer zu einem späteren Zeitpunkt in einem entsprechenden Kurs die restlichen Unterrichtseinheiten nachholen. Eine
Verrechnung von nicht wahrgenommenen Kursstunden erfolgt nicht.
4. Kündigung des Clubs, ruhende Mitgliedschaft
Alle Kurse, die dem Clubsystem (siehe 2.) unterliegen, haben eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Saisonende (30.04., 31.08., 31.12.). Stichtag ist der 15. des Vormonats. Die Kündigung ist grundsätzlich schriftlich einzureichen und wird von der Tanzschule auch schriftlich beantwortet.
Bei längerer Krankheit oder beruflich bedingter Abwesenheit (mindestens 6 Wochen) ist eine Aussetzung der Clubgebühr für den Zeitraum der
Abwesenheit möglich. Die ruhende Mitgliedschaft ist schriftlich zu beantragen.
5. Haftungsausschluss
Ein durch „höhere Gewalt“ bedingter Kursausfall wird durch die Tanzschule nicht ersetzt. Das Gleiche gilt für mitgebrachte Garderobe und Wertgegenstände in unseren Räumlichkeiten. Hier bleibt die Haftung ausgeschlossen.
6. Unterrichtsgestaltung
Die Gestaltung des Unterrichts, die Auswahl der Unterrichtsräume sowie die Wahl des Tanzlehrers bzw. der Tanzlehrerin stehen der Tanzschule frei.
Wir bitten um Kenntnisnahme.
Stand: 04.Juni 2013